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Avatar von alt_und_naiv
  • alt_und_naiv

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Re: Politiker haben bereits 2019 Impfschäden ins Sozialgesetzbuch geschrieben

r8sta schrieb am 08.01.2022 19:36:

Bei einer Impfpflicht muss der Geschädigte also beweisen das sein e Schädigung durch die Impfung verursacht wurde?

Derjenige stellt einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens. Wo ist in den Bundesländern nicht gleich geregelt, aber durch Tante Google leicht in Erfahrung zu bringen. Die Verwaltung ermittelt und erteilt anschließend einen Bescheid. Es kostet den Antragsteller keinen Cent.

Im Umkehrschluss muss der Geschädigte einer Körperverletzung dann auch beweisen das die Spätfolgen durch die Körperverletzung entstanden sind?

Das Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz ist gleich. Du kannst alles im Internet nachlesen.

Besser eine Impfung (Körperverletzung) abwehren! Notwehr Recht!

Niemand impft Dich ohne Dein Einverständnis.

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