Es heißt nun mal nicht, wenn die Kinder 18 Jahre alt geworden sind, Junge-Erwachsene-Geld, sondern immer noch Kindergeld. Habe ich mir nicht ausgedacht, dass die das bis 25 Jahre bekommen.
In der Regel, je nach Lebensentwurf, bekommen das Geld nicht die Eltern, sondern die Kinder. Sobald diese z.B. ausgezogen sind, kann mit der Familienkasse das geregelt werden, dass dieser staatliche Zuschuss auf das Konto des 'Kindes' gezahlt wird.
Antworten auf diesen Beitrag nur Leute, die sich damit nicht auskennen oder wie kommen diese Antworten zustande?