Ein Blick ins Bayerische Polizeiaufgabengesetz lohnt sich immer:
http://www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/5936
Art. 61 (4): "Als Waffen sind Schlagstock, Elektroimpulsgerät und
vergleichbare Waffen, Pistole, Revolver, Gewehr, Maschinenpistole,
Maschinengewehr und Handgranate zugelassen. Waffen können auf
Anordnung des Staatsministeriums des Innern zeitlich befristet als
Einsatzmittel erprobt werden."
http://www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/5936
Art. 61 (4): "Als Waffen sind Schlagstock, Elektroimpulsgerät und
vergleichbare Waffen, Pistole, Revolver, Gewehr, Maschinenpistole,
Maschinengewehr und Handgranate zugelassen. Waffen können auf
Anordnung des Staatsministeriums des Innern zeitlich befristet als
Einsatzmittel erprobt werden."