marl7 schrieb am 21. September 2007 12:34
> ... funktioniert der Gegenangriff unter stärksten Schmerzen gegen ein
> Objekt in 500m Entfernung, von dem man nichtmal weiß, wo es sich
> befindet ?
Hab den Artikel nochmal überflogen. 500 Meter sind Maximalreichweite,
kein Mindestabstand.
> Zudem dürfte es auch kein Problem sein, daß Ding in Hubschraubern
> oder leicht gepanzerten Fahrzeugen unterzubringen, die sich natürlich
> auch entsprechend bewegen können und geschützt sind.
Möglich... und was machst Du, wenn dank Minituarisierungstrend in
zwei drei Jahren die Geräte als Handfeuerwaffen erhältlich sind? (Ich
möchte mir gar nicht ausmalen, was kriminelle Hobbybastler damit
anstellen können - beweis dodh dann mal die Bedrohung für Leib und
Leben, wenn ein möglicher Waffeneinsatz keine spuren hinterlässt!
Dann hast Du Deine Geldbörse eben freiwillig rausgegeben, oder als
Frau freiwillig mit einem wildfremdem geschlafen den du grade erst
kennengelernt hast. Weil solche Waffen gibts hier ja schließlich
nicht für Privathand und damit ist ja auch jeglicher Missbrauch
ausgeschlossen).
> Davon abgesehen, denke ich nicht, daß Todesopfer in Deinem Szenario
> große Proteste auslösen würden. Wenn eine derart mit tödlichen Waffen
> ausgerüstete Menschenmenge, wie Du es darstellst, auf dem Marsch ist,
> kommt es -egal ob "nicht-tödliche Schmerzwaffen" oder nicht- eh mit
> hoher Wahrscheinlichkeit zu Todesopfern.
Man kann auch mit bloßen Händen jemanden töten. Oder mit einem
Taschenmesser, möglicherweise ein Kopfhörerkabel (habe ich nicht
probiert, aber bei solideren Kábeln könnte ich mir das
vorstellen).... allein das Mitführen potentiell tödlicher Geräte
macht deren Einsatz nicht zwingend. Unter Schmerzen reagiert dann
aber keiner mehr rational. Und die Alternative zu Flucht heißt
"Angriff". Darüber sollten sich Entscheidungsträger im Klaren sein!
Ich glaube schon, dass wenn die Opfer auf Polizeiseite sind, dass
dann der Aufschrei groß ist. Insbesondere, wenn er (sie) Familie
hatte.
Und wenn Wissenschaftler in 20 Jahren feststellen, dass es eben doch
Nebenwirkungen in Form von Phantomschmerzen gibt, ist der
Hersteller/Anwender vermutlich pleite.
Von Individuen, die aus neurologischen Gründen schlichtweg keinen
Schmerz verspüren (können), mal ganz abgesehen. Vielleicht tuts doch
der gute alte Wasserwerfer?
> ... funktioniert der Gegenangriff unter stärksten Schmerzen gegen ein
> Objekt in 500m Entfernung, von dem man nichtmal weiß, wo es sich
> befindet ?
Hab den Artikel nochmal überflogen. 500 Meter sind Maximalreichweite,
kein Mindestabstand.
> Zudem dürfte es auch kein Problem sein, daß Ding in Hubschraubern
> oder leicht gepanzerten Fahrzeugen unterzubringen, die sich natürlich
> auch entsprechend bewegen können und geschützt sind.
Möglich... und was machst Du, wenn dank Minituarisierungstrend in
zwei drei Jahren die Geräte als Handfeuerwaffen erhältlich sind? (Ich
möchte mir gar nicht ausmalen, was kriminelle Hobbybastler damit
anstellen können - beweis dodh dann mal die Bedrohung für Leib und
Leben, wenn ein möglicher Waffeneinsatz keine spuren hinterlässt!
Dann hast Du Deine Geldbörse eben freiwillig rausgegeben, oder als
Frau freiwillig mit einem wildfremdem geschlafen den du grade erst
kennengelernt hast. Weil solche Waffen gibts hier ja schließlich
nicht für Privathand und damit ist ja auch jeglicher Missbrauch
ausgeschlossen).
> Davon abgesehen, denke ich nicht, daß Todesopfer in Deinem Szenario
> große Proteste auslösen würden. Wenn eine derart mit tödlichen Waffen
> ausgerüstete Menschenmenge, wie Du es darstellst, auf dem Marsch ist,
> kommt es -egal ob "nicht-tödliche Schmerzwaffen" oder nicht- eh mit
> hoher Wahrscheinlichkeit zu Todesopfern.
Man kann auch mit bloßen Händen jemanden töten. Oder mit einem
Taschenmesser, möglicherweise ein Kopfhörerkabel (habe ich nicht
probiert, aber bei solideren Kábeln könnte ich mir das
vorstellen).... allein das Mitführen potentiell tödlicher Geräte
macht deren Einsatz nicht zwingend. Unter Schmerzen reagiert dann
aber keiner mehr rational. Und die Alternative zu Flucht heißt
"Angriff". Darüber sollten sich Entscheidungsträger im Klaren sein!
Ich glaube schon, dass wenn die Opfer auf Polizeiseite sind, dass
dann der Aufschrei groß ist. Insbesondere, wenn er (sie) Familie
hatte.
Und wenn Wissenschaftler in 20 Jahren feststellen, dass es eben doch
Nebenwirkungen in Form von Phantomschmerzen gibt, ist der
Hersteller/Anwender vermutlich pleite.
Von Individuen, die aus neurologischen Gründen schlichtweg keinen
Schmerz verspüren (können), mal ganz abgesehen. Vielleicht tuts doch
der gute alte Wasserwerfer?