Emrymer schrieb am 12.05.2023 13:00:
Ich kann doch nach Frankreich fahren und dort welche kaufen oder essen. Wer kann mir das verbieten?
Sie konnten früher auch karfreitags in die Türkei reisen und dort Lammfleisch essen. Das konnte Ihnen auch im Mittelalter keiner verbieten. Wo wäre der Unterschied?
Wer konnte denn damals aus Deutschland in die Türkei reisen?
Das gilt aber für alle Waren und hat nichts damit zu tun, ob Essen Privatsache ist oder nicht.
Was letzten Endes aber auch nur wieder darauf zurückkommt, daß man in einer Gemeinschaft eben in Zusammenhänge eingebunden ist, aus denen man nicht loskommt. Die einen Ketten (Verbraucherschutz bei der Warendeklaration) mögen Sie tragen, die anderen Ketten (Regeln zu den Speisen, die man (nicht) zu sich nehmen sollte) mögen Sie nicht tragen.
Der Verbraucherschutz dient aber zum Schutz den Verbrauchers und nicht zu dessen Einschränkung in der Lebensweise. Die ersten "Ketten" fesseln ja nicht mich sondern den Händler. Wenn ich Fleisch etwas länger abgehangen mag, kann ich das selber machen. Aber wenn ich etwas nicht essen darf oder nicht bekommen kann, schränkt das meine Freiheit ein.
Was vermutlich nicht ganz wenig damit zu tun hat, daß die einen Ketten Ihnen eher nützlich zu sein scheinen als die anderen: Egoismus wirkt da halt wie ein Futter, das manche Ketten besser erträglich macht.
Hier konstruieren Sie Beschränkungen, die keine sind. Übrigens soll anders als im Fall von verdorbenen Lebensmittel, die meine Gesundheit gefährden, der Konsum von Lebensmittel, deren Produktion eventuell das Leben anderer Menschen gefährdet, verboten werden.