"Durch den Vertrag von Amsterdam wurden die institutionellen
Bestimmungen der GASP erneut fortentwickelt. Der Rat kann in einer
„Gemeinsamen Strategie“ die grundlegenden Linien der gemeinsamen
Politik bestimmen. Dies musste einstimmig geschehen. Zu Fragen der
Ausführung konnte dagegen mit qualifizierter Mehrheit entschieden
werden. Nur aus sehr gewichtigen Gründen kann ein Land einen
Mehrheitsbeschluss verhindern."
oder nochmal genauer
"Die Gemeinsame Aktion (Art. 14 EUV): Gemeinsame Aktionen werden
verabschiedet, wenn die Union auf einem konkreten Gebiet der
Außenpolitik operativ tätig werden will (Entsendung von
Wahlbeobachtern, Ernennung eines Sonderbeauftragten, Verhängung
bestimmter Sanktionen). In dem Text der Gemeinsamen Aktion werden die
Ziele, die Mittel und der Zeitraum, auf den sich die Gemeinsame
Aktion bezieht, benannt. Die Entscheidung über eine Gemeinsame Aktion
erfolgt einstimmig, mit Ausnahme der Fälle, in denen es um die
Durchführung einer Gemeinsamen Strategie geht.
Die Gemeinsame Strategie (Art. 13 EUV i.V. mit Art. 23 Abs. 2 EUV):
Das Instrument der Gemeinsamen Strategie ist mit dem Vertrag von
Amsterdam neu geschaffen worden. Ziel war es, eine Form des
EU-internen Rechtsakts zu schaffen, der die Mitgliedstaaten in ihren
Politiken noch stärker als bisher auf eine gemeinsame EU-Linie
festlegen und damit zu größerer Kohärenz der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik beitragen kann. Diese Strategien können ein
umfassendes Konzept der Union zu einem bestimmten Bereich
(geographisch oder thematisch) ihrer Außenpolitik enthalten. Zu
dessen Umsetzung wird in der Strategie eine Reihe konkreter Maßnahmen
verbindlich festgeschrieben. Die Strategie wird einstimmig durch den
Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten)
beschlossen. Weitere Maßnahmen zur Umsetzung (Gemeinsame Standpunkte
oder Gemeinsame Aktionen) können dagegen vom Allgemeinen Rat mit
qualifizierter Mehrheit getroffen werden."
Quelle:
http://www.eu-info.de/europa/eu-aussenpolitik/
Sehr lang und man bekommt von dem Gremien- und Kompetenzgeschwurbel
Gehirnkrebs im fortgeschrittenen Stadium. Kein Wunder, dass
Journalisten das nur noch selten durchdringen. Workarounds um
demokratische Legitimation möglichst unauffällig auszuhebeln sind
halt selten effizient und ästhetisch.
Ob das im vorliegenden Fall geschehen ist oder ob Mühlbauer sich
irrt, kann ich aus dem Stehgreif aber immer noch nicht sagen.
Bestimmungen der GASP erneut fortentwickelt. Der Rat kann in einer
„Gemeinsamen Strategie“ die grundlegenden Linien der gemeinsamen
Politik bestimmen. Dies musste einstimmig geschehen. Zu Fragen der
Ausführung konnte dagegen mit qualifizierter Mehrheit entschieden
werden. Nur aus sehr gewichtigen Gründen kann ein Land einen
Mehrheitsbeschluss verhindern."
oder nochmal genauer
"Die Gemeinsame Aktion (Art. 14 EUV): Gemeinsame Aktionen werden
verabschiedet, wenn die Union auf einem konkreten Gebiet der
Außenpolitik operativ tätig werden will (Entsendung von
Wahlbeobachtern, Ernennung eines Sonderbeauftragten, Verhängung
bestimmter Sanktionen). In dem Text der Gemeinsamen Aktion werden die
Ziele, die Mittel und der Zeitraum, auf den sich die Gemeinsame
Aktion bezieht, benannt. Die Entscheidung über eine Gemeinsame Aktion
erfolgt einstimmig, mit Ausnahme der Fälle, in denen es um die
Durchführung einer Gemeinsamen Strategie geht.
Die Gemeinsame Strategie (Art. 13 EUV i.V. mit Art. 23 Abs. 2 EUV):
Das Instrument der Gemeinsamen Strategie ist mit dem Vertrag von
Amsterdam neu geschaffen worden. Ziel war es, eine Form des
EU-internen Rechtsakts zu schaffen, der die Mitgliedstaaten in ihren
Politiken noch stärker als bisher auf eine gemeinsame EU-Linie
festlegen und damit zu größerer Kohärenz der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik beitragen kann. Diese Strategien können ein
umfassendes Konzept der Union zu einem bestimmten Bereich
(geographisch oder thematisch) ihrer Außenpolitik enthalten. Zu
dessen Umsetzung wird in der Strategie eine Reihe konkreter Maßnahmen
verbindlich festgeschrieben. Die Strategie wird einstimmig durch den
Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten)
beschlossen. Weitere Maßnahmen zur Umsetzung (Gemeinsame Standpunkte
oder Gemeinsame Aktionen) können dagegen vom Allgemeinen Rat mit
qualifizierter Mehrheit getroffen werden."
Quelle:
http://www.eu-info.de/europa/eu-aussenpolitik/
Sehr lang und man bekommt von dem Gremien- und Kompetenzgeschwurbel
Gehirnkrebs im fortgeschrittenen Stadium. Kein Wunder, dass
Journalisten das nur noch selten durchdringen. Workarounds um
demokratische Legitimation möglichst unauffällig auszuhebeln sind
halt selten effizient und ästhetisch.
Ob das im vorliegenden Fall geschehen ist oder ob Mühlbauer sich
irrt, kann ich aus dem Stehgreif aber immer noch nicht sagen.