> Nach Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und Art. 3 der
> Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), dass man Flüchtlinge
> nicht dorthin abschieben darf, wo ihnen unmenschliche Behandlung,
> Strafe oder die Todesstrafe drohen.
Und das ist dann zuvor in jedem Einzelfall zu prüfen?
(Eigentlich schon, also mach mal!)
> > Das gibt hier noch Mord und Totschlag, wenn sich so eine
> > "Tore-auf-Politik" durchsetzt...
> Könnte stimmen, aber muss man alles aufgeben nur weil ~ 10% der
> Bevölkerung asozial sind?
Im Notfall ja: Man muß das dann aufgeben, ja. Um wenigstens hier den
Frieden ein wenig zu wahren.
> Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), dass man Flüchtlinge
> nicht dorthin abschieben darf, wo ihnen unmenschliche Behandlung,
> Strafe oder die Todesstrafe drohen.
Und das ist dann zuvor in jedem Einzelfall zu prüfen?
(Eigentlich schon, also mach mal!)
> > Das gibt hier noch Mord und Totschlag, wenn sich so eine
> > "Tore-auf-Politik" durchsetzt...
> Könnte stimmen, aber muss man alles aufgeben nur weil ~ 10% der
> Bevölkerung asozial sind?
Im Notfall ja: Man muß das dann aufgeben, ja. Um wenigstens hier den
Frieden ein wenig zu wahren.