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Avatar von eeR4xoe9
  • eeR4xoe9

mehr als 1000 Beiträge seit 02.12.2014

Re: Selbst schuld ;)

Und um sich diesen Stress zu geben, reicht die Habilitation oder die vorangegangene Berufung auf eine W1 ja aus.

Eine Habilitation ist keine zwingende Voraussetzung für eine Berufung. Man muss nur im Berufungsverfahren auf Listenplatz 1 kommen und mit dem Verhandlungsergebnis leben können. Es gibt genug nicht habilitierte ordentliche Professoren an den Unis.

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