die Tätigkeit als Privatdozent erhält die venia docendi, die akademische Lehrbefugnis, aufrecht, während die Habilitation allein, i.d.R lediglich die facultas docendi (die akademische Lehrbefähigung) beinhaltet. Nicht mehr, nicht weniger.
Brauchen im engeren Sinne tut man die venia docendi für rein gar nichts. Ausser eben man ist der Meinung, die eigene akademische Leistungsfähigkeit würde eine Berufung für eine ordentliche Professur eher unwahrscheinlich machen, und schielt auf die Krücke des apl. Profs. Der wiederum ist eben auch nur ein von der jeweiligen Universität vergebener Titel, und begründet kein Dienstverhältnis.
Hilft also alles nix. Wer eine Professur mit entsprechendem Dienstverhältnis an einer Universität haben möchte, also C4 oder C3 bzw. W3, W2, muss sich eben den Widrigkeiten der Berufungsverfahren stellen, mit den damit verbundenen Unwägbarkeiten. Und um sich diesen Stress zu geben, reicht die Habilitation oder die vorangegangene Berufung auf eine W1 ja aus.
Im Übrigen ist's ja doch so, dass sich die meist erwarteten 2 SWS für den Privatdozenten auch über ein Blockseminar pro Semester am Wochenende abdecken lassen. So ein Stress ist das dann auch wieder nicht.