Kurt Wonne schrieb am 20.11.2020 13:05:
aus dem grundgesetzlichen Verbot von Angriffskriegen geworden? Ist das inzwischen aufgehoben ohne daß ich das mitbekommen habe? Oder haben die Afghanen uns hier angegriffen? Oder ein anderes NATO-Land? Ich finde einfach keine Erklärung für die Anwesenheit deutschen Militärs in dieser Gegend der Welt - außer, möglicherweise, daß wir eine Regfierung haben, die sich großzügig über das GG hinwegsetzt, um sich beflissen den Interessen anderer Mächte dienstbar zu zeigen. Ach ja, und daß man bereit ist "Verantwortung" zu tragen.+o(
MfG,KW
Das haben die Rechtsverdreher 'ganz gefickt eingeschädelt', wie man bei RTL sagt. Im GG, Artikel-26 heißt es nämlich:
"... insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, ist verfassungswidrig."
dazu sagen die Rechtsverdreher in ihrer eigenen Kriegslogik:
nur die 'Vorbereitung' ist verboten, das 'Mitmachen' nicht!
Soll heißen, die Vorbereitung, um der AKK-47 bei ihrem Truppenbesuch in Afghanistan die Kehle durch zu sägen, ist verboten; jedoch die Säge auf der anderen Seite zu bedienen, wenn z.B. ein Taliban auf der einen Seite mühsam sägt, ist nicht verboten ...
... oder so ähnlich - ich bin kein ausverbildeter Jurist. :-|