mann-oh-mann schrieb am 26.09.2024 12:33:
super Beispiel 'klar juristische Fakten'.
über so ziemlich jedes Thema gibt's da verschiedenste Gesetze. und dann streitet man sich vor Gericht, welches Gesetz denn nun gilt und Vorrang hat.
darüber entscheidet dann ein Richter.und der ganze Aufwand wird betrieben, weil es im Endeffekt keine 'klar jouristische Fakten' gibt, sondern eine Interpretation der Anwendung verschiedenster jouristischer Möglichkeiten.
ein viel besseres Beispiel für Fakten hättest du kaum finden können 🤪.
Ich wollte mich halt kurz halten und habe daher nur schlicht "klar juristische Fakten" geschrieben. Denn auch Gerichtsurteile, jegliche Rechtssprechung, da auch internationale Abkommen und Verträge usw. fallen in den Terminus "juristische Fakten".
Inwieweit diese Fakten zu 100 % "klar" sind, hängt immer davon ab, um welche Fakten es sich handelt und ob diese selbst juristisch, wie du je selbst umschrieben hast, anfechtbar sind. 😉
Ein Beispiel für einen klar juristischen Fakt wäre die Besitzübergabe der Sache XY, welche nach § 433 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB erfolgt ist. Vorausgesetzt natürlich § 935 BGB trifft nicht zu.