Damit könnte man die kulturellen Missverständnisse erklären.
Im europäischen Raum ist der Ehrenbegriff an eine Person gebunden. Bei einer vermuteten Verletzung der Ehre durch Außenstehende gab und gibt es daher persönliche Abhilfemaßnahmen - heute den Rechtsweg, früher Ehrengerichte oder die Forderung nach Satisfaktion mit der Waffe (welche auch abgelehnt werden konnte, allerdings mit Gesichtsverlust).
Anderswo kann die Ehre einer Person auch durch das Verhalten von Familienmitgliedern befleckt werden. Dies bedingt andere Abhilfemaßnahmen, von Ermahnungen zu dem gewünschten Verhalten bis zu Strafen. Ob der Ausschluss aus der Familie eine mögliche Maßnahme zur Wiederherstellung der Familienoberhauptsehre ist, hängt stark vom Umfeld ab.