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  • Adminstrator

mehr als 1000 Beiträge seit 07.10.2019

Re: Begriffserklärung

Es ist ernst schrieb am 18.09.2020 08:14:

Nicht ganz... per Definition nach Völkerrecht endet der Status als Flüchtling mit erreichen des ersten sicheren Landes, in diesem Fall also spätestens in Griechenland.

Danke für die Korrektur. Ich hatte die Definition von HG Maaßen.

Ändert aber am Problem nichts, dass das Framing nervt.
Mir geht diese Manipulation ziemlich auf den Keks. Wer zu solchen Mitteln greifen muss, scheint selbst an das Gelingen nicht glauben und verschlimmert die Situation, denn das Recht ist nicht auf deren Seite.

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