Frank_Stone schrieb am 18.09.20 10:47:
..wer sich bereits in einem EU Staat befindet, der ist kein verfolgter mehr, der braucht nicht um Leib und Leben wegen seiner Religion, seiner politischen Gesinnung oder seiner ethnischen Herkunft zu fürchten.
...ausgenommen die "national befreiten Zonen" in Ostteuschschland...
einigen Forenten möcht ich als Dunkelhäutiger auch nicht in einer dunklen Gasse begegnen, könnte ungesund sein...