Am 17. Oktober 2017 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Verurteilung Nawalnys rechtswidrig sei und dass dem Verurteilten 55.000 Euro Schadensersatz zu zahlen seien.
Dabei hat der Europäische Gerichtshof abgelehnt das Verfahren als politisch motiviert anzuerkennen wie Nawalniys Anwalt forderte.
Daraufhin wurde das Verfahren erneut aufgerollt und das Gericht kam erneut zum gleichen Ergebnis, nur diesmal ohne Verfahrensfehler.
Nawalny beschwerte sich erneut beim EUGH, jedoch erfolglos.