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Re: Was Nawalny angestellt hat...

Russischer Hacker schrieb am 02.02.2021 17:01:

Dabei hat der Europäische Gerichtshof abgelehnt das Verfahren als politisch motiviert anzuerkennen wie Nawalniys Anwalt forderte.

Daraufhin wurde das Verfahren erneut aufgerollt und das Gericht kam erneut zum gleichen Ergebnis, nur diesmal ohne Verfahrensfehler.

Nawalny beschwerte sich erneut beim EUGH, jedoch erfolglos.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), nicht EUGH.

Timeline:

Juli 2013 Verurteilung zu fünf Jahren Haft
Okt. 2013 Aussetzung dieser Strafe zur Bewährung.
Februar 2016 Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) setzt der Oberste Gerichtshof Russlands das Urteil aus.
Februar 2017 Neuaufnahme des Prozesses und erneute Verurteilung zu fünf Jahren Haft auf Bewährung.
17. Oktober 2017 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt, dass die Verurteilung Nawalnys rechtswidrig sei und dass dem Verurteilten 55.000 Euro Schadensersatz zu zahlen seien.

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