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  • Russischer Hacker

mehr als 1000 Beiträge seit 29.05.2017

Re: Was Nawalny angestellt hat...

17. Oktober 2017 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt, dass die Verurteilung Nawalnys rechtswidrig sei und dass dem Verurteilten 55.000 Euro Schadensersatz zu zahlen seien.

Ja wegen eines Verfahrensfehlers.

und am 25 April 2018 hat der Oberste Gericht in Russland das Verfahren neu verhandelt und das Urteil erneut bestätigt.

EGMR hatte keine weiteren Einwände, das Urteil blieb rechtskräftig.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.02.2021 17:33).

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