17. Oktober 2017 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt, dass die Verurteilung Nawalnys rechtswidrig sei und dass dem Verurteilten 55.000 Euro Schadensersatz zu zahlen seien.
Ja wegen eines Verfahrensfehlers.
und am 25 April 2018 hat der Oberste Gericht in Russland das Verfahren neu verhandelt und das Urteil erneut bestätigt.
EGMR hatte keine weiteren Einwände, das Urteil blieb rechtskräftig.
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