Vielleicht vermutet der Autor, dass Nawalnys Bewehrungsstrafe etwas mit seinen politischen Ansichten zutun habe, was aber einer objektiven Überprüfung nicht stand hielte.
Denn als Nawalny bei Korruption und Veruntreuung erwischt wurde (2008/2009) war er noch gar nicht politisch aktiv gewesen.
Ein etwas besser informierter Beobachter würde möglicherweise anmerken, dass Nawalny zu mindestens in einem Fall eine Beschwerde beim EUGH einreichte und EUGH das Urteil des Russischen Gerichts wegen formalen Verfahrensfehlern als rechtswidrig kippte.
Allerdings - lehnte das EUGH es ab das Verfahren als politisch motiviert anzuerkennen, wie Nawalniys Anwalt forderte.
Schließlich wurde im von EUGH gekippten Fall erneut verhandelt, diesmal ohne Verfahrensfehler und Nawalny wurde erneut verurteilt. Nawalny reichte auch daraufhin eine Beschwerde beim EUGH ein, jedoch diesmal ohne Erfolg und die Verurteilung blieb rechtskräftig.