Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass das russische Strafrecht bei der Festlegung der strafrechtlichen Vorwürfe gegen die Nawalnys umfassend und unvorhersehbar zum Nachteil der Angeklagten ausgelegt wurde.
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Dies bezieht sich auf das ursprüngliche Urteil. Dieser zentrale Vorwurf wurde in der neuerlichen Verurteilung nicht geheilt.
Die Firma Yves Rocher, die Nawalny angeblich geschädigt hatte, hat intern festgestellt, dass sie nicht geschädigt wurde. Zeugen dieser Firma wurden aber vor Gericht nicht gehört.
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