pg_dump schrieb am 18.12.2024 11:24:
Flintix schrieb am 18.12.2024 11:22:
Und selbst dann ist es doch wohl nicht durchs Kriegsrecht abgedeckt, einen "unbewaffneten" gegnerischen Soldaten einfach zu töten.
Doch ist es!
Es sei denn er ist bereit in Kriegsgefangenschaft zu gehen.
Das wollte dieser Herr wohl eher nicht ...
Spannende Auslegung des Völker und Kreigsrechts. Alles was ich dazu weis ist das Mord und Misshandlung von unbewaffneten Soldaten nach dem internationalen humanitären Recht strikt verboten sind und sogar Kreigsverbrechen darstellen.
Klar trifft eine Bombe auf eine Militärische Einrichtung etc. auch unbewaffnete Soldaten aber das ist doch was anders als wenn der "vor einem steht" nicht kämpft und der einfach umgebracht wird. Aber ich hab da wohl veraltet Vorstellungen und inzwischen kann man jegliches morden anscheined irgendwie rechtfertigen.