Seine Eliminierung nach Urteil in Abwesenheit wäre auch nicht Rache, sondern die Vollstreckung des Urteils.
Es kann beides sein denn das Ziel des Urteils kann die Rache sein.
Eine Wiedergutmachung und Schadensersatz ist mit dem Tod ja nicht zu erreichen.
Abschreckung für andere hält sich auch in grenzen denn es schreckt ja nur vor Machtverslust ab wenn es nicht die Mächtigen trifft.