Pearphidae schrieb am 18.12.2024 12:26:
Er ist ein Menschenrechts- und Kriegsverbrecher, der sich abgesetzt hat. Für die Verurteilung seiner Verbrechen ist es unerheblich, ob er noch immer Befehlsgeber ist oder nicht, denn: Bei der Verurteilung geht es um bereits begangene Verbrechen und nicht um solche, die er als Machthaber vielleicht noch begehen könnte. Seine Eliminierung nach Urteil in Abwesenheit wäre auch nicht Rache, sondern die Vollstreckung des Urteils.
Edit: Hatte die Postings in der falschen Reihenfolge gelesen.
Gibt es in Prozessen des IStGH Todesurteile?
Ed
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.12.2024 15:03).