Pearphidae schrieb am 18.12.2024 12:26:
Seine Eliminierung nach Urteil in Abwesenheit wäre auch nicht Rache, sondern die Vollstreckung des Urteils.
Die Vollstreckung eines Todesurteils in einem anderen Staat, ohne dessen Zustimmung durch irgendwelche Auftragskiller, verstößt gegen Völkerrecht, UN Charta, Rechtsstaatlichkeit etc. etc. es wäre einfach nur ein Mord und der Täter könnte seinerseits mit einer Verurteilung und ggf. Hinrichtung rechnen, die dann rechtmäßig wäre.
Wenn z.B. der Iran, Todesurteile, die im Iran gefällt wurden, in Deutschland durch Killerkommandos vollstrecken ließe, würde ich nicht behaupten, dass das völlig legitim ist. Und du kannst fest davon ausgehen, dass die Killerkommandos in Deutschland strafrechtlich verfolgt würden und auch nicht mit einem Freispruch rechnen dürften.