Pearphidae schrieb am 18.12.2024 16:26:
Das Kriegsrecht verbietet die Vernichtung militärischer Ziele durch Zivilisten in keinster Weise sondern regelt lediglich wie Personen zu behandeln seien, die legale militärische Ziele angreifen - jeweils danach, ob der Angriff von Zivilisten oder Soldaten ausgeführt wird.
Genau und im vorliegenden Falle wären der oder die Täter wie Zivilisten zu behandeln, also ganz normal nach dem Strafrecht. Ein Zivilist kann sich kaum auf das Kriegsrecht, Völkerrecht etc. berufen, er ist einfach ein Mörder oder Terrorist. Womit sie selbst jetzt ihre ganzen vorherigen Behauptungen ad absurdum geführt haben.