Pearphidae schrieb am 18.12.2024 22:34:
Tja, die UN-Charta - die sich auf das Völkerrecht stützt - drückt sich in Artikel 51 bezüglich des natürlichen Verteidigungsrechts sehr klar aus.
Aber auch bei der Verteidigung gilt, die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Das beliebige Töten auf fremden Staatsgebiet ist übrigens weitestgehend ausgeschlossen.