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  • ollid

mehr als 1000 Beiträge seit 27.10.2000

Re: Krieg auf Ebene von Terroranschlägen ist nicht besser

Pearphidae schrieb am 18.12.2024 18:27:

ollid schrieb am 18.12.2024 16:20:

teutolith schrieb am 18.12.2024 15:58:

ollid schrieb am 18.12.2024 10:50:

i-n-t-e schrieb am 18.12.2024 10:02:

Schont die Zivilbevölkerung

Nur solange die gebotene Unterscheidbarkeit zwischen Kombatanten und Zivilbevölkerung gewährleistet ist.

Wenn Soldaten in Zivil kämpfen, folgt darauf irgendwann die legitimierte Behandlung von Zivilisten als Kombatanten.

Kombattanten sind Angehörige regulärer Einheiten. Da geht es um "grüne Männchen", "bewaffnete Urlauber" und dergleichen. Die Frage nach verdeckten Einsätzen von Spezialeinheiten hinter den feindlichen Linien hast du tunlichst ignoriert. Sind diese Einsätze samt und sonders Kriegsverbrechen?

Wenn sie nur Informationen sammeln, oder Propaganda betreiben, dann nein.
Sobald aber geplante gewaltsame Aktionen ausgeführt werden, also zum Beispiel der Einsatz von Sprengstoffen oder Schusswaffen, so ist dies ohne offene Kennzeichnung als Kombatant allgemein nicht zulässig. Auch Spezialeinheiten, welche zum Beispiel per Fallschirm hinter feindlichen Linien abgesetzt werden, müssen im Krieg Uniform tragen.
Erschießen sie dann einen Gegner ist es rechtlich eine legitime Kriegshandlung. Tragen sie keine Uniform, und erschießen sie jemanden, gilt es rechtlich als Mord.

Es ist auch Mord, wenn sie völkerrechtswidrig angreifen. Die Uniform legitimiert keinen völkerrechtswidrigen Angriff, sondern macht lediglich den Unterschied, dass sie nicht sofort standrechtlich erschossen werden dürfen, falls sie gefangen werden.

1. Ist die Mehrheitsmeinung im Völkerrecht das auch Kombatanten ohne Uniform nicht einfach standrechtlich erschossrn werden dürfen, sonder das Recht auf einen ordentlichen Prozess haben. Auch wenn das schon bei der Erstellung der Genfer Konventionen ein umstrittenes Thema war. Wegen der unterschiedlichen Sicht zu Partisanen.

2. Ist das Verbrechen der "Aggression" im Völkerrecht ein reines "Führungsverbrechen". Strafbar machen können sich nur politische und millitärische Führer. Kein einfacher Soldat macht sich nur wegen der Beteiligung an einem Angriffskrieg des Mordes schuldig. Das Recht unterscheidet für einfache Soldaten nicht zwischen Verteidiger und Angreifer.

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