pg_dump schrieb am 18.12.2024 11:10:
Kriegsverbrechen bezeichnet ausschließlich schwere Verstösse gegen das Völkerrecht.
Würde es auch nicht als Kriegsverbrechen bezeichnen.
Die Umstände führen sicher dazu das die Russen legitim den Betreffenden den Status als
Kriegsgefangene verweigern können. Aber Völkerrechtlich kann man Sie nicht zur Rechenschaft ziehen!
Was heißt verweigern, die haben keinerlei Anrecht darauf, als Kriegsgefangene behandelt zu werden. Genauso wenig, wie sie sich aufs Völkerrecht als Rechtfertigung berufen können.