Dies bedarf einer Erklärung. In der PKS werden ja schließlich nur Straftaten mit Bezug zu Waffen genannt. Nichts von erfolgreicher Selbstverteidigung oder Unfällen. Also ist die schonmal ungeeignet.
Ich war der Annahme, dass selbst Unfälle/Selbstverteidungsfälle dort mit aufgelistet sind.
a) Selbstverteidigungsaktionen sind zumindest vom Straftatbestand her mindestens Körperverletzung, bei einer echten oder angenommenen Notwehrsituation aber straffrei. Sollte also dort auftauchen.
b) Unfälle sind strafrechtlich ähnlich bewertet; tatsächlich scheint es wohl eine Menge >0 von ehemaligen Waffenbesitzern nach einem Vorkommnis zu geben.
Beim Schauen über das aktuelle Lagebild (2014) sind die Zahlen jedoch nicht näher aufgeschlüsselt, sodass an der Stelle kein Rückschluss darüber geben kann. Ich meine das an anderer Stelle gesehen zu haben, da will ich aber etwas mehr recherchieren bevor ich darauf eine richtige Antwort geben will.
Jo, so wie der Vater des Amokläufers von Winnenden. Hätte der sich ans damals schon geltende Gesetz gehalten, hätte sein Sohn keinen Zugang zu den Waffen gehabt. Und wäre er so _sehr_ genau geprüft worden, hätte man ihm den Schein samt Waffen längst abgenommen gehabt.
Gar keine Frage. Das ist tatsächlich eines der Schwächen des Systems - überprüft werden muss gründlich, gewissenhaft und v.a. periodisch. Hier nachzubessern hilft allen.