wenigerquatschenmehrschieben schrieb am 02.03.2022 07:48:
Nein, überhaupt nicht. Es steht jeder Vertragspartei immer offen, Verträge nicht zu verlängern. Frage: würde der Typ sich als Nazi outen, öffentlich, würdest du dann auch Meinungsfreiheit einfordern, oder wäre das „was anderes (tm)“?
Die jetzige Begründung macht es arbeitsrechtlich fragwürdig.
Ja, ich würde im Rahmen des GG für JEDEN Meinungsfreiheit einfordern - soweit das Gesagte nicht strafrechtlich verboten ist. Oder der einzelne oder die Partei nicht gerichtlich eingeschränkt wurde.
Das muss der demokratische Rechtsstaat garantieren. Da hört es nämlich auf.
p.s. Aber du scheinst einer von denen zu sein, der die Rechte aus dem GG nicht allen gewähren will. Und willst Gesinnungstreue und Zensur. Selbstverständlich nur für die deren Meinung du nicht teilst. Oder irre ich da?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.03.2022 08:09).