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Avatar von GordonHannes
  • GordonHannes

mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2003

Aber halt nicht einschlägig vorbestraft

Nun das weswegen der Täter aufgefallen ist waren halt keine einschlägigen Taten soweit man lesen kann.

Hier kann man den Behörden also eher keinen Vorwurf machen, dass man das hätte ahnen können.

Natürlich wird es viele Rückwärtsanalysen geben aber die sind halt wenig sinnvoll.

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