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  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

Naja

Was genau bedeutet das eigentlich

Steht hier deutlich im Artikel:

Der Mann, der bislang wegen Ladendiebstahls und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen war

(und immerhin ein guter Beweis ist das nicht noch mehr Überwachung nötig ist, wenn Täter ja schon vor der Tat bekannt ist

naja nur wenn der vorher schon aufgefallen ist - er war ja wegen oben genannter Delikte polizeibekannt und nicht weil man ihn überwacht hat-

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