Was genau bedeutet das eigentlich
Steht hier deutlich im Artikel:
Der Mann, der bislang wegen Ladendiebstahls und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen war
(und immerhin ein guter Beweis ist das nicht noch mehr Überwachung nötig ist, wenn Täter ja schon vor der Tat bekannt ist
naja nur wenn der vorher schon aufgefallen ist - er war ja wegen oben genannter Delikte polizeibekannt und nicht weil man ihn überwacht hat-