bei Gewaltverbrechen.
Dass diese Tat hätte verhindert werden können bei der Vorgeschichte der Täter ist ja nun wirklich nichts neues und das trifft bei fast 100% der Gewalttäter zu, die zum Beispiel mit Messer und Beil auf wehrlose Frauen und Kinder einstechen in aller Öffentlichkeit.
Jedesmal das gleiche Täterprofil: "der einschlägig polizeibekannte und vorbestrafte Täter...."....
14 Jahre (bei maximal 15) plus anschließende Sicherungsverwahrung für immer ist wohl kaum als "milde " zu bezeichnen, wenn aber natürlich gerechtfertigt.
Bleibt zu hoffen, dass diese "Milde" auch bei den Mördern und Sexualstraftätern zur Anwendung kommt, die in den letzten Jahren vermehrt in die Schlagzeilen kommen....