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  • bbirke

mehr als 1000 Beiträge seit 22.12.2004

Grenzen der Gewalt verwischt? Vernebelnder Begriff?

Unter Gewalt oder Folter wird im engeren Sinn immer noch die physische Gewaltanwendung, -androhung oder Schmerzzufügung verstanden, im erweiterten Sinn auch psychisch, also Erniedrigungen, Einschüchterung, Ängstigung usw.

Aber was ist, wenn Täter z.B. Kinder mit Süßigkeiten, Geld, Videospielen usw. bestechen, so dass sie sexuelle Handlungen hinnehmen oder daran teilnehmen? Das fällt weder unter eine enge (physische) oder erweiterte Gewaltkategorie. Eigentlich genau das, was man klassischerweise als Missbrauch bezeichnet. Was ist es, wenn der Begriff Missbrauch eliminiert wird? Wie grenzt man das von Gewalt ab?

Das neue Gesetz ist allerdings in seiner Zweckmäßigkeit mehr als fragwürdig: idiotische Pseudomoral wie Sexpuppen-Verbote und der Ausschluss der Bewährungsoption schon für rein passiven Besitz von KiPo (selbst wenige Einzeldarstellungen, u.U. noch nicht mal echt) helfen kaum gegen die Vollzugsdefizite, die bei Münster und Bergisch Gladbach das Hauptproblem bei der Erkennung und Verfolgung waren.

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