Hermes335 schrieb am 07.07.2021 14:53:
bei Gewaltverbrechen.
Dass diese Tat hätte verhindert werden können bei der Vorgeschichte der Täter ist ja nun wirklich nichts neues und das trifft bei fast 100% der Gewalttäter zu, die zum Beispiel mit Messer und Beil auf wehrlose Frauen und Kinder einstechen in aller Öffentlichkeit.
Jedesmal das gleiche Täterprofil: "der einschlägig polizeibekannte und vorbestrafte Täter...."....
14 Jahre (bei maximal 15) plus anschließende Sicherungsverwahrung für immer ist wohl kaum als "milde " zu bezeichnen, wenn aber natürlich gerechtfertigt.
Bleibt zu hoffen, dass diese "Milde" auch bei den Mördern und Sexualstraftätern zur Anwendung kommt, die in den letzten Jahren vermehrt in die Schlagzeilen kommen....
Nein nein! Wie kannst Du nur für Fachkräfte, Raketenwissenschaftler und Ärzte (kurz: Goldstücke) das Selbe fordern, wie für autochthone EinwohnerBarbaren! Die Ureinwohner muss man ganz anders behandeln, denn sie haben keine Traumata durch z.B. Wehrdienstverweigerung, Fahnenflucht, Kopfabschneiden, Kriegsverbrechen und Glücksrittertum erlitten, sowie sich auch noch auf ihre Folklore Sozialisierung außerhalb von Nazi-Land, entschuldigend, berufen können! Außerdem sind die alle psychisch krank, so bald sie gegen das Halteverbot auf Fußgängerüberwegen verstoßen! Das kann man gar nicht vergleichen und somit sind die Strafen gegen die barbarischen Ureinwohner sehrwohl gerechtfertigt - denn das ist nur die eine Seite der Medaille. Ausgeglichen wird das dann durch die Milde bei anderen Gruppen, so dass unsere ach so blinde Justiz, Politiker und die Maulhuren der Vorgenannten sagen können: "Seht her! Im Durchschnitt wurde jeder Sexualstraftäter zu 7 Jahren Haft verurteilt...".
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