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  • Sir Henry I.

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Re: Sehe ich auch so...

Axi Dental schrieb am 07.07.2021 13:25:

Wenn sich jemand empören will, dann darüber, daß der Perverse zweimal mit Bewährung davonkam - mindeste die zweite Bewährungsstrafe läßt einen am Verstand einiger Richter zweifeln...

Wie Du dem Artikel entnehmen kannst, war die erste Verurteilung zum einen nach Jugendstrafrecht und zum anderen folgte die zweite Verurteilung Jahre später - nachdem die Bewährung nach Jugendstrafrecht bereits abgelaufen war (2 Jahre Haft werden i.d.R. auf Bewährung über 3 Jahre ausgesetzt, kann aber verlängert werden). Weiterhin wird eine Jugendstrafe mit Vollendung des 21.Lebensjahres bzw. nach 3 Jahren (insofern die Strafe verbüßt ist) auch aus dem erweiterten Führungszeugnis gelöscht und darf von der StA im Verfahren nach Erwachsenenstrafrecht nicht eingeführt werden.
Da im konkreten Fall die Jugendstrafe auf 2 Jahre lautete und zur Bewährung ausgesetzt wurde, wurde diese noch nicht einmal in das normale Führungszeugnis eingetragen. Im Bundeszentralregister (das ist das, was die StA im Strafverfahren einführt) musste das nach 5 Jahren gelöscht werden.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.07.2021 13:49).

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