Axi Dental schrieb am 07.07.2021 13:25:
Populist schrieb am 07.07.2021 12:55:
Ich verstehe den Artikel und seine Autorin nicht.
Ob die Widerlinge 14 oder 15 Jahre im regulären Knast schmoren ist wurst - wichtig ist die Sicherungsverwahrung. Mit der Vorgeschichte des Haupttäters wird zumindest den niemand leichtfertig auf die Menschheit loslassen.
Wenn sich jemand empören will, dann darüber, daß der Perverse zweimal mit Bewährung davonkam - mindeste die zweite Bewährungsstrafe läßt einen am Verstand einiger Richter zweifeln...
Wobei dieser Fall als exemplarisch gelten muss, wenn man die Verurteilungen wegen körperlicher und/oder sexueller Gewalt in Deutschland verfolgt und fast stets nach "Jugendstrafrecht" veurteilt wird, bis dann der "arme, traumatisierte" Jugendliche zum (Mehrfach)Mörder geworden ist und keiner konnte das ahnen......