Axi Dental schrieb am 07.07.2021 13:25:
Wenn sich jemand empören will, dann darüber, daß der Perverse zweimal mit Bewährung davonkam - mindeste die zweite Bewährungsstrafe läßt einen am Verstand einiger Richter zweifeln...
leider nicht, denn beide bewährungsurteile bezogen sich auf taten, die vor verhängung des ersten urteils begangen wurden.
daher konnte beim zweiten bewährungsurteil die erste bewährung wohl nicht berücksichtigt werden.
er wurde wegen zwei taten zur bewährung verurteilt die er 2010 und 2014 begang. die urteile erfolgten jedoch 2016 und 2017. als er die zweite tat begang war war er also wegen der ersten noch nicht verurteilt.
der skandal ist hier wohl nicht die zweite bewährung, die fühlt sich scheiße an ist allerdings juristisch leicht nachvollziehbar.
das es allerdings 6 jahre bis zur verurteilung gedauert hat, besonders wenn es um taten geht bei denen eine weitere fremdgefährdung relativ warscheinlich war, DAS ist der skandal.