Ansicht umschalten
Avatar von Karolis
  • Karolis

mehr als 1000 Beiträge seit 25.01.2021

Re: Sehe ich auch so...

Bei der Überlegung, ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, geht es nicht darum, ob eine Bewährung noch läuft. Sondern darum, wie die Prognose ist, ob die Strafaussetzung zur Bewährung einen erzieherischen Effekt haben kann.
Dabei kann man durchaus berücksichtigen, dass es zuvor schon Strafurteile gab, selbst dann, wenn deren Bewährungszeit abgelaufen war. Denn strafloses Verhalten in dieser Zeit schützt nur vor Verbüßung dieser Strafe. Es garantiert nicht eine erneute Strafaussetzung.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten