Logospolis schrieb am 01.05.2021 15:52:
Erkennst du etwa hier im TP-Forum in einem einzigen Foristen aus den rotbewerteten Schlägertrupps des Faschismus einen Linken?
Kann ich dir nicht sagen, ich bin ein Rechter. Ganz Rechts. Soweit Rechts, dass ich noch nicht einmal Patriot bin.
Ich komme von weit links von der Partei "Die Linke" und werde - sofern sie überhaupt statt findet - bei der nächsten Bundestagswahl vermutlich meinen natürlichen, althergebrachten Feind, die AfD, wählen.
Die sind mir nicht rechts genug. Deshalb werde ich im September Grün wählen.
Ich welche deiner morschen, längst durchgekrachten Schubladen möchtest du mich jetzt stecken, Propeller15?
Ich? Keine Ahnung! Ich bin ein Rechter! Wir Rechten lassen jeden, der das will Rechts sein. Da gibts keinen, der das jemandem aberkennt, wie bei den Linken. Der eine Linke sagt: Du bist aber keiner und der andere ViceVersa. Wenn du in eine Schublade willst, dann musst du dich schon selbst reinstecken. Ich gucke dann nach und bestätige, dass du in diese Schublade gehörst.
Natürlich hat das auch seine Nachteile. Alle möglichen Leute können sich temporär als Rechts bezeichnen, Rechte Straftaten begehen, die wir angerechnet bekommen und sich dann wieder ent-rechtsen.
https://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/264158/pmk-methoden-und-debatten
#Als rechts-motiviert sollen Fälle erfasst werden, "wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z. B. nach Art der Themenfelder) einer ‚rechten‘ Orientierung zuzurechnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlich demokratischen Grundordnung (Extremismus) zum Ziel haben muss. Insbesondere sind Taten dazuzurechnen, wenn Bezüge zu völkischem Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren".
Explizit weist die Definition darauf hin, dass bei der Beurteilung einer Tat auch "die Sicht der/des Betroffenen" einzubeziehen ist. Wenn also ein Opfer den Eindruck hat, aus politischen Gründen angegriffen worden zu sein, soll das ebenfalls als Grund zum Zählen gelten. #