TheWizzy schrieb am 30. März 2010 12:58
> Wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin, passe *ich* auf, wo ich
> hinfahre. Gerade, wenn ich Wege nehmen muß, auf denen auch Fußgänger
> wandeln -- der schnellere hat die Pflicht, den langsameren
> auszuweichen. Ich denke, das halten alle Fahrradfahrer so, oder?
Ich nicht.
Laut Verwaltungsvorschrift zur Anordnung der Benutzungspflichtigkeit
eines Radweges kann man als benutzungspflichtig ausgeschilderte
"Radwege", auf denen zu viele Fußgänger gehen, getrost als Fußweg
"für Radfahrer frei" ansehen.
Die Grundregel lautet:
Wenn ein als benutzungspflichtig ausgeschilderter Radweg auch für
Laien ohne juristische Informationen offensichtlich bei mehr als
Schrittgeschwindigkeit gefährlich ist, d.h. Unfallrisiko besteht,
dann könnten dort dreißig Benutzungspflichtschilder stehen ...
In diesen Fällen gehört das Fahrrad und der Fahrradfahrer nicht auf
den kreativ beschilderten Fußweg, sondern auf die allg. Fahrbahn.
> Wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin, passe *ich* auf, wo ich
> hinfahre. Gerade, wenn ich Wege nehmen muß, auf denen auch Fußgänger
> wandeln -- der schnellere hat die Pflicht, den langsameren
> auszuweichen. Ich denke, das halten alle Fahrradfahrer so, oder?
Ich nicht.
Laut Verwaltungsvorschrift zur Anordnung der Benutzungspflichtigkeit
eines Radweges kann man als benutzungspflichtig ausgeschilderte
"Radwege", auf denen zu viele Fußgänger gehen, getrost als Fußweg
"für Radfahrer frei" ansehen.
Die Grundregel lautet:
Wenn ein als benutzungspflichtig ausgeschilderter Radweg auch für
Laien ohne juristische Informationen offensichtlich bei mehr als
Schrittgeschwindigkeit gefährlich ist, d.h. Unfallrisiko besteht,
dann könnten dort dreißig Benutzungspflichtschilder stehen ...
In diesen Fällen gehört das Fahrrad und der Fahrradfahrer nicht auf
den kreativ beschilderten Fußweg, sondern auf die allg. Fahrbahn.