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  • DrM

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Re: Nein, nennt sich Recht auf Selbstverteidigung und ist in der UN-Charta veran

Rimple Stroem schrieb am 29.03.2024 08:44:

Sicher ist der Vorwurf des Genozid nicht haltbar. Dass in einen Bürgerkrieg auch ohne UN-Mandat eingegriffen werden darf, ist bereits seit Längerem bei der NATO fest verankertes Prinzip.

Also stimmen wir überein, daß der Angriff auf die Ukraine völkerrechtswidrig und mit einer erlogenen Begründung stattfand.

Das ist doch schon mal was!

Eine Absicht Russlands, "die Ukraine ausrotten zu wollen" war nie erkennbar.

Doch, erkennbar ist es schon, z.B. im russischen Staatsfernsehen, in dem die Ukrainer als Tiere oder kranke bzw. fehlgeleitete Russen bezeichnet werden.
Auch in den Annexionen besetzter Oblaste und der Behandlung der Bevölkerung dort inklusive der Verschleppung ukrainischer Kinder (Völkermord per Gesetz), ist sie zu erkennen. Die von Medwedew verbreitete Karten der zukünftigen Ukraine lässt auch keinen Zweifel.

Aber offiziell werden Putin oder Lawrow diese Pläne natürlich nicht verkünden.

Mit der kürzlich erfolgten Gesetzesänderung, die die Adoption von verschleppten Kindern erlaubt (bisher war sie verboten), hat Putin aber Völkermord in Russland legitimiert.

Allerdings könnte es bei weiterer Eskaltion auf eine Strategie der verbrannten Erde hinauslaufen.

Dann muss Russland die Eskalation beenden, ansonsten belegen sie nur immer deutlicher ihre Völkermordabsichten in der Ukraine und ein NATO-Einsatz auf dem Gebiet der Ukraine wird sehr wahrscheinlich.

Weniger Parteinahme

Dann hör doch einfach auf, Partei für die russische Seite und gegen die NATO zu ergreifen und betrachte diesen Konflikt objektiv.

Dann können wir auch über Ex-Jugoslawien reden!

M.W. wurden etliche der Massaker dort von UN-Gerichten als Völkermord klassifiziert.

In der Ukraine bzw. im Donbas fand bis 2022 nichts vergleichbares statt.

Im Gegenteil, der Konflikt war fast beendet und 2021 waren nach Angaben der OSZE die meisten zivilen Toten ( 8, wenn ich mich recht entsinne) in den von Separatisten kontrollierten Gebieten Opfer der dort verlegten Minen und nicht von aktiven Kampfhandlungen.

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