Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

83 Beiträge seit 08.03.2024

Re: Nein, nennt sich Recht auf Selbstverteidigung und ist in der UN-Charta veran

DrM schrieb am 28.03.2024 14:11:

"Das Recht zur Selbstverteidigung ist in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen festgelegt und stellt eine Ausnahme vom Gewaltverbot dar. Es gibt jedem Mitgliedstaat das Selbstverteidigungsrecht gegen einen bewaffneten Angriff. "
...
Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat.

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_zur_Selbstverteidigung

Der Anschlag in Moskau geht wohl kaum als Selbstverteidigung durch.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten