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28 Beiträge seit 09.08.2006

Gewaltverzicht des Innenministers

Man müßte zunächst einmal die Frage nach der Definition von Gewalt
stellen und nach der Gewalt, die der Staat ausübt. Diese Staatsgewalt
ist nämlich gegen Muslime bereits vielfach ungerechtfertigt angewandt
worden, durch mit großem Aufwand betriebene völlig unnötige und
uneffektive Personenkontrollen nach Freitagsgebeten, die Durchsuchung
von Moscheen und anderen Räumlichkeiten muslimischer Vereinigungen
durch schwerbewaffnete Hundertschaften von Spezialeinheiten der
Polizei, ohne daß eine tatsächliche Gefahr bestanden hat, wobei auch
vorsätzlich unnötige Sachbeschädigungen angerichtet worden sind (wie
z.B. das Zerschlagen von bunten Glasfenstern, das Zerbrechen der
Dekoration einer Gaststube u. die Fortsetzung des gewaltsamen
Aufbrechens von Türen, selbst nachdem der Hausbesitzer dem
Einsatzleiter alle Schlüssel ausgehändigt hatte), usw. Das nenne ich
„Vandalismus von staatlichen Sicherheitskräften auf Kosten des
Steuerzahlers“. Das alles hat stattgefunden – und findet noch immer
statt –, weil die Muslime unter den Generalverdacht des Terrorismus
gestellt worden sind, auch wenn die Politiker das Gegenteil
behaupten. Und wenn „Gefahr im Verzug“ ist (die in den meisten Fällen
gar nicht existiert), muß diese eben mit „angemessenen“ Mitteln
abgewehrt werden. Aus diesem Grunde wäre es durchaus angebracht, vom
Innenminister einen Gewaltverzicht zu fordern für all die Fälle von
eingebildeter Terrorismusgefahr, in denen der Staat unnötig und
ungerechtfertigt Gewalt gegen Muslime ausübt.
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