GoC schrieb am 10.06.2018 13:06:
Frank_Drebbin schrieb am 10.06.2018 00:55:
Da wäre ausser der Glaubensfreiheit aus Art 4, Zitat:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.Dieser Artikel gehört dringend umformuliert:
"Staat und Religion sind strikt getrennt. Die Religionsausübung wird durch die allgemeinen Gesetze und nach Maßgabe der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung beschränkt. Beamte dürfen keine religiösen Ämter ausüben. Wer eine Straftat begeht und sich dabei auf religiöse Pflichten beruft, bekommt ein dreifaches Strafmaß."
auch noch der Art 3 Abs 3
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden"Das ist auch völliger Quatsch und wird de facto sowieso nur sehr selektiv angewandt. An der Stelle sollten wir dringend eine Regelung aus "der einzigen Demokratie im Nahen Osten" übernehmen, die besagen würde, daß in Deutschland nur Biodeutsche über die politischen Geschicke entscheiden oder im Staatsdienst arbeiten dürfen.
Ich empfehle ihnen einen Integrationskurs: "Das Grundgesetz und die daraus hervorgehenden Gesetze und Regeln"
Vor Absolvierung dieses Integrationskurses muss man Sie zwangsläufig als "Nicht mit unserer freiheitlich-rechtlichen Grundordnung kompatibel" einschätzen.Welche der 'zig Fassungen des heiligen Grundgesetzes soll man denn da nehmen? Wenn sowieso jeder dran herumschraubt, wie ihm oder ihr gerade lustig ist - angeblich in Kürze sogar an Artikel 3, Ewigkeitsgarantie hin oder her, dann ist das doch in Wirklichkeit nur noch ein feuchter Lappen Altpapier, vulgo ein Feigenblatt, das nur zur Diffamierung politischer Gegner wie eine Monstranz vor sich hergetragen wird.
2/3-Mehrheit suchen, menschenrechtskonform formulieren, dann wird Das was.
Ihre Thesen kollidieren allerdings schonmal mit den allgemeinen Menschenrechten aus dem im Sinn unveränderbaren Art 1 GG, Zitat:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Ihre "Medizinen" sind weitaus schlimmer als die von Ihnen an die wand gemalte Krankheit
Polonium gegen Schnupfen, ziemlich wirksam, Schnupfen ist weg.....