Für Kriegsverbrecher gibts kein Asyl und keinen subsidiären Schutz.
Ein Kriegsverbrecher wird lediglich nicht in Länder ausgeliefert, in dem ihm die Todesstrafe droht. Wegen Art 2 GG.
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."