Princess-of-Troy schrieb am 09.06.2018 11:49:
Der Islam ist eine gefährliche Geisteskrankheit und sollte entsprechend behandelt werden.
Radikaler Islamismus ist eine massenmörderische und menschenverachtende Geisteskrankheit, die auf Ausbreitung angelegt ist.
Wer das nicht erkennt, ist welt- und realitätsfremd.
Die Ursachen für die Geisteskrankheit sind vielfach: Wer im Glauben an ein allmächtiges Fantasiewesen und zu blindem Gehorsam erzogen wurde, ist anfälliger.
Nicht nur deshalb sollte vor abrahamitischer Religion gewarnt werden, anstatt Werbung dafür zu erlauben oder sogar verfassungsfeindlich staatlich zu fördern.
In Schulen sollten niemals Religiöse unterrichten, sondern es muss über Religion aufgeklärt werden, so wie über potentiell tödliche, harte Drogen aufgeklärt werden sollte.
Wer sich dem Islam anbiedert, durch offizielle/staatliche Beachtung der "Regeln" oder ihn verharmlost, der begeht dieselben mörderischen Fehler wie damals bei der Anbiederung an den Faschismus (Appeasement).
Das wird als Schwäche ausgelegt und wirkt de facto wie eine Aufforderung zu weiterer Ausbreitung.Keine Handbreit den faschistoiden Feinden der Freiheit.
Wer Islamismus verharmlost oder sogar Nachrichtenmeldungen zugunsten der Islamfaschisten manipuliert, ist Feind der Demokratie und der Verfassung.
Gegner unseres Grundgesetzes vielleicht noch vorher.....
Da wäre ausser der Glaubensfreiheit aus Art 4, Zitat:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
auch noch der Art 3 Abs 3
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden"
Ich empfehle ihnen einen Integrationskurs: "Das Grundgesetz und die daraus hervorgehenden Gesetze und Regeln"
Vor Absolvierung dieses Integrationskurses muss man Sie zwangsläufig als "Nicht mit unserer freiheitlich-rechtlichen Grundordnung kompatibel" einschätzen.