Religion ist tatsächlich eine Form der geistigen Erkrankung, das ist unstrittig.
Nur wenn sich die Manifestation der Krankheit gegen Dritte richtet muss auch eingeschritten werden. Das gibt die Rechtslage auch problemlos her.
Religion ist tatsächlich eine Form der geistigen Erkrankung, das ist unstrittig.
Nur wenn sich die Manifestation der Krankheit gegen Dritte richtet muss auch eingeschritten werden. Das gibt die Rechtslage auch problemlos her.