Frank_Drebbin schrieb am 11.06.2018 03:00:
Für Kriegsverbrecher gibts kein Asyl und keinen subsidiären Schutz.
Ein Kriegsverbrecher wird lediglich nicht in Länder ausgeliefert, in dem ihm die Todesstrafe droht. Wegen Art 2 GG.
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Und sie dürfen unbegrenzt lange bleiben - hier in Deutschland...