Das ist relativierender Unsinn, oder reicht das intellektuelle Vermögen nicht aus den Sachverhalt ausreichend zu durchdringen?
Dazu kommt das es nur bei GG konformen Formen von "Religion" gilt. Religiöser Müll kollidiert ganz schnell mit der negativen Religionsfreiheit und findet darin seine Grenzen.
Positive Religionsfreiheit ermöglicht jedem beliebigen "religiösen" Müll zu glauben, aber nicht diesen Müll auch in die Realität umzusetzen.
Selbstverständlich dürfen Faschisten und Religionsfaschisten "diskriminiert" werden, wenn sie durch Handlungen gegen die FDGO auffallen und diese Tathandlungen mit "religiösen" Rechtsfertigungsgründen fundamentieren.
Auch die positive Religionsfreiheit ist keine Narrenfreiheit.