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  • GoC

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Re: Hier gilt die Scharia in speziellen Fällen bereits!

speete schrieb am 10.06.2018 11:01:

Was an dem Satz

lässt das deutsche Recht solche Normen gelten - solange sie nicht der öffentlichen Ordnung und den Grundrechten zuwiderlaufen.

ist ihnen unverständlich?

Ich habe den Spiegelartikel zwar nicht gelesen, aber daß islamisches Ehe- und Erbrecht unseren Grundwerten (laut GG, BGB etc.), und ziemlich oft auch der öffentlichen Ordnung zuwiderlaufen, liegt auf der Hand. Wer das nicht "sieht", ist entweder ein Idiot, oder ein feindlicher Agent, der eine Vereinbarkeit wider besseres Wissen predigt.

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